1. Einleitung und Methodik
Dieser Bericht wurde von mir auf Grundlage zahlreicher leitfadengestützter Interviews sowie vertraulicher Gespräche mit jesidischen Betroffenen aus der Stadt Aleppo erstellt, die unmittelbar oder mittelbar von den jüngsten militärischen Angriffen auf die Stadtteile Scheich Maksud und Aschrafiya betroffen sind.
Die Datenerhebung erfolgte in enger Zusammenarbeit mit jesidischen Organisationen und zivilgesellschaftlichen Akteuren in Syrien, die bei der Kontaktaufnahme zu Betroffenen, der Organisation der Gespräche sowie bei der Einordnung der lokalen Gegebenheiten unterstützend tätig waren.
Alle Interviews wurden unter strikter Wahrung der Anonymität, unter Beachtung des Do-No-Harm-Prinzips sowie nach international anerkannten ethischen Standards humanitärer und menschenrechtlicher Dokumentation durchgeführt.
Ziel dieses Berichts ist es, Ministerien, Außenministerien sowie internationale Organisationen – insbesondere Einrichtungen der Vereinten Nationen und ihre Sonderorganisationen wie WHO, OHCHR und OCHA – über die dramatische menschenrechtliche, humanitäre und psychosoziale Lage der jesidischen Bevölkerung zu informieren.
2. Demografische Ausgangslage vor der militärischen Eskalation
Nach übereinstimmenden Angaben lokaler Quellen und vertrauenswürdiger gesellschaftlicher Akteure lebten vor der jüngsten militärischen Eskalation rund 1.200 jesidische Familien im Stadtteil Scheich Maksud in Aleppo.
Die jesidische Bevölkerung war über Jahre hinweg Teil des lokalen sozialen Gefüges. Der Lebensunterhalt basierte überwiegend auf informeller Beschäftigung, Tagelohnarbeit und einfachen handwerklichen Tätigkeiten, ergänzt durch begrenzte, unregelmäßige humanitäre Unterstützung.
3. Aktuelle Situation nach den militärischen Angriffen
Infolge der jüngsten militärischen Operationen kam es zu einer nahezu vollständigen Vertreibung der jesidischen Bevölkerung aus dem Stadtteil Scheich Maksud.
Nach gesicherten Erkenntnissen halten sich derzeit nur noch zehn dokumentierte jesidische Familien im Viertel auf.
Die überwältigende Mehrheit wurde zwangsweise vertrieben, ausgelöst durch anhaltenden Beschuss, massive Sicherheitsrisiken, Zerstörung ziviler Infrastruktur sowie begründete Angst vor Verfolgung, willkürlichen Festnahmen und Repressionen.
Diese Ereignisse erfüllen nach humanitär-völkerrechtlichen Maßstäben die Kriterien einer zwangsweisen Binnenvertreibung.
4. Vertreibungsbewegungen und aktuelle Aufenthaltsorte
Die vertriebenen jesidischen Familien verteilen sich derzeit wie folgt:
- Etwa 500 Familien flohen in Dörfer und ländliche Gebiete im Umland von Afrin.
- Rund 35 Familien gelangten nach Nord- und Ostsyrien, nachdem sie wiederholt vertrieben wurden und andernorts keine sichere Bleibeperspektive hatten.
- Ein erheblicher Teil zog in andere Stadtteile Aleppos, darunter Suleimanija, Al-Midan, Al-Jamilija, Salah ad-Din sowie weitere verstreute Viertel.
Die Wohnverhältnisse sind in nahezu allen Fällen prekär: hohe Mietkosten, Überbelegung, instabile Unterkünfte und häufige Ortswechsel verstärken die soziale, wirtschaftliche und psychische Vulnerabilität der Betroffenen erheblich.
5. Sicherheitslage und Schutzdefizite im Raum Afrin
Die Interviews zeigen übereinstimmend, dass jesidische Familien im ländlichen Raum von Afrin unter anhaltender Unsicherheit und Angst leben.
Viele vermeiden bewusst jede Form öffentlicher Sichtbarkeit, Registrierung oder Kontaktaufnahme mit Behörden oder Hilfsorganisationen.
Ursache sind reale Ängste vor pauschalen Anschuldigungen, insbesondere im Zusammenhang mit angeblichen oder unterstellten Verbindungen zu den Syrischen Demokratischen Kräften (SDF) oder zur Autonomen Selbstverwaltung, häufig ohne rechtsstaatliche Verfahren, individuelle Beweisführung oder transparente Anklagen.
Diese Situation führt zu:
- gravierenden Dokumentationslücken humanitärer Bedarfe,
- faktischem Ausschluss von Hilfsleistungen,
- dauerhaftem psychischem Druck,
- besonders schweren Auswirkungen auf Frauen, Kinder und ältere Menschen.
6. Zwangsweise auferlegte finanzielle Forderungen und religiöse Diskriminierung
Mehrere voneinander unabhängige Quellen berichten, dass jesidischen Familien in bestimmten Dörfern des Afriner Umlands – insbesondere in Basofan – eine Zahlung von rund 2.000 US-Dollar pro Familie auferlegt wurde.
Diese Zahlung wird als Voraussetzung für den Aufenthalt oder das Verbleiben in der Region erhoben und von lokalen bewaffneten Akteuren als sogenannter „verpflichtender Beitrag“ legitimiert, den sie als Dschizya („Kopfsteuer für Nichtmuslime“) bezeichnen und zur Finanzierung von Waffen nutzen.
Diese Praxis stellt dar:
- eine illegale Zwangsabgabe,
- eine kollektive Diskriminierung und Bestrafung einer religiösen Minderheit,
- einen schweren Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht, insbesondere gegen das Verbot, Zivilpersonen zur Finanzierung militärischer Handlungen zu zwingen.
7. Gesundheitliche Lage, Verletzte und psychosoziale Belastungen
Unter den Vertriebenen befinden sich zahlreiche Verletzte, chronisch Kranke und Menschen mit Behinderungen, deren Gesundheitszustand sich infolge der Vertreibung erheblich verschlechtert hat.
Häufige Problemlagen sind:
- fehlender Zugang zu medizinischer Erst- und Folgeversorgung,
- Unterbrechung laufender Behandlungen,
- Angst vor Kontrollen oder Festnahmen beim Aufsuchen medizinischer Einrichtungen.
Darüber hinaus zeigen nahezu alle interviewten Personen deutliche Anzeichen schwerer psychosozialer Belastungen, darunter:
- Symptome posttraumatischer Belastungsstörungen,
- Angst- und Panikstörungen,
- depressive Symptome,
- Schlafstörungen und psychosomatische Beschwerden.
Besonders betroffen sind Kinder, Frauen und ältere Menschen, von denen viele bereits frühere Gewalt-, Flucht- und Genoziderfahrungen erlitten haben.
Die Situation erfordert dringend traumasensible psychosoziale Unterstützung gemäß WHO-Standards.
8. Festnahmen und Verschwindenlassen
Es liegen glaubhafte Hinweise auf willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen von jesidischen Personen aus dem Stadtteil Scheich Maksud vor.
Der Aufenthaltsort der Betroffenen sowie ihr rechtlicher Status sind weitgehend unbekannt.
Familien vermeiden aus Angst vor Repressionen Nachfragen oder rechtliche Schritte – ein Umstand, der den Tatbestand des erzwungenen Verschwindenlassens zumindest nahelegt.
9. Schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht
Zahlreiche Aussagen und dokumentierte Feldinformationen belegen, dass an den Angriffen auf die Stadtteile Scheich Maksud und Aschrafiya bewaffnete Akteure beteiligt waren, die offen Symbole und Abzeichen der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) trugen.
Darüber hinaus liegen Hinweise vor, dass nicht-syrische Personen mit nachgewiesener früherer IS-Mitgliedschaft heute in offizielle militärische Strukturen integriert sind.
Zudem stehen mehrere der beteiligten Gruppierungen auf internationalen Sanktionslisten, unter anderem des Vereinigten Königreichs, aufgrund schwerer Menschenrechtsverletzungen.
Diese Tatsachen stellen einen klaren Verstoß gegen:
- einschlägige UN-Sicherheitsratsresolutionen zur Terrorismusbekämpfung,
- das Verbot der Reintegration terroristischer Akteure,
- den besonderen Schutz religiöser Minderheiten
dar und stellen eine unmittelbare Bedrohung für die jesidische Gemeinschaft dar.
10. Schlussfolgerung
Die Ergebnisse dieses Berichts zeigen ein systematisches Muster aus Vertreibung, Schutzlosigkeit, religiöser Diskriminierung, wirtschaftlicher Erpressung, gesundheitlicher Unterversorgung und massiver psychosozialer Traumatisierung der jesidischen Bevölkerung Aleppos.
Die Situation stellt eine akute humanitäre, gesundheitliche und menschenrechtliche Krise dar, die unverzügliches internationales Handeln erfordert.
11. Empfehlungen
- Einrichtung vertraulicher humanitärer Schutzmechanismen für jesidische Binnenvertriebene.
- Sofortige medizinische und psychosoziale Notfallhilfe, einschließlich traumasensibler Versorgung nach WHO-Standards.
- Unabhängige internationale Untersuchungen zu Zwangsabgaben, Festnahmen und Menschenrechtsverletzungen.
- Sicherstellung eines diskriminierungsfreien Zugangs zu humanitärer Hilfe.
- Dokumentation von Festnahmen durch neutrale internationale Mechanismen.
- Vorbereitung einer sicheren, freiwilligen und würdigen Rückkehr, abgesichert durch internationale Garantien.
- Prüfung von Sanktions- und Rechenschaftsmechanismen gegen verantwortliche Akteure.
- Klare internationale Ablehnung jeder Normalisierung bewaffneter Strukturen mit terroristischen Verbindungen.
Berichterstatter
Prof. Dr. Dr. Jan Ilhan Kizilhan
Institut für Transkulturelle Gesundheitsforschung
und Gesundheits- und Diversitätsforschungsinstitut
jan.kizilhan@dhbw.de
Stuttgart, Deutschland
Datum: 15. Januar 2026






