PRESSEMITTEILUNG / STELLUNGNAHME
Der Völkermord ist nicht Vergangenheit. Seine Folgen dauern an.
Das GeDiv fordert zwölf Jahre nach dem Genozid an den Ezidinnen und Eziden konsequente Schritte für Sicherheit, Wiederaufbau, Gerechtigkeit, psychosoziale Versorgung und den Schutz ezidischer Geflüchteter.
Ezidinnen und Eziden erinnern am 3. August 2026 zum zwölften Mal an den Beginn des Überfalls des sogenannten „Islamischen Staates“ auf die Region Sindschar im Nordirak. Tausende ezidische Männer und ältere Jungen wurden ermordet. Rund 6.400 Menschen, darunter zahlreiche Frauen und Kinder, wurden verschleppt, versklavt, misshandelt und auf Märkten verkauft. Rund 2.600 Menschen gelten bis heute als vermisst.
Das Ermittlungsteam der Vereinten Nationen UNITAD kam auf der Grundlage umfangreicher Beweise zu dem Ergebnis, dass die Verbrechen des IS an der ezidischen Gemeinschaft einen Genozid darstellen. Zahlreiche Staaten und Gerichte haben diese rechtliche Bewertung übernommen. Am 19. Januar 2023 erkannte auch der Deutsche Bundestag die Verbrechen offiziell als Völkermord an.
Das GeDiv, Gesundheits- und Diversitätsforschungsinstitut e. V., erklärt aus wissenschaftlicher und humanitärer Perspektive: Der Genozid liegt nicht einfach in der Vergangenheit. Seine Folgen wirken bis heute fort. Sie zeigen sich in der anhaltenden Vertreibung, der politischen Unsicherheit, der unzureichenden Strafverfolgung, dem Verlust kultureller und sozialer Strukturen sowie in den psychischen Belastungen der Überlebenden und ihrer Familien.
Vertreibung ohne Ende
Mehr als 250.000 Ezidinnen und Eziden leben weiterhin in Vertreibungssituationen, viele von ihnen in Lagern oder provisorischen Unterkünften in der Kurdistan-Region des Irak. Zahlreiche Dörfer und Stadtteile in Sindschar sind noch immer zerstört. Der Wiederaufbau kommt nur schleppend voran. Fehlende Infrastruktur, ungeklärte politische und administrative Zuständigkeiten, die Präsenz unterschiedlicher bewaffneter Akteure sowie Minen und andere explosive Kriegsreste erschweren eine sichere Rückkehr.

Ein formales Recht auf Rückkehr reicht nicht aus, wenn Sicherheit, Wohnraum, Schulen, Gesundheitsversorgung und wirtschaftliche Perspektiven fehlen. Für viele Betroffene bedeutet dies seit mehr als einem Jahrzehnt: keine verlässliche Sicherheit, keine Zukunftsperspektive und keine Rückkehr in Würde.
Ezidinnen und Eziden: eine der ältesten Gemeinschaften des Nahen Ostens
Die Ezidinnen und Eziden bilden eine der ältesten religiösen Gemeinschaften des Nahen Ostens. Über Jahrhunderte wurden religiöses Wissen, Sprache, Rituale und kulturelle Traditionen vor allem mündlich von Generation zu Generation weitergegeben.
Prof. Dr. Dr. Jan Ilhan Kizilhan, Vorsitzender des GeDiv, erklärt:
„Gerade die enge Verbindung zwischen Gemeinschaft, Religion und mündlicher Überlieferung macht die ezidische Kultur besonders verletzlich. Wenn Familien auseinandergerissen, Gemeinschaften zerstreut und kulturelle Wissensträger getötet werden, ist nicht nur das Leben einzelner Menschen bedroht. Auch das kulturelle Gedächtnis einer ganzen Gemeinschaft wird beschädigt.
Aus unserer Forschung zu genozidaler und transgenerationaler Traumatisierung wissen wir, dass extreme Gewalt über die unmittelbar Betroffenen hinauswirkt. Unverarbeitete Erfahrungen können sich auf familiäre Beziehungen, Erziehung, Sicherheitsgefühl und Zukunftsvorstellungen der nachfolgenden Generationen auswirken. Die Wunden der Großeltern können zu den Ängsten der Enkel werden.“
Viele Überlebende leiden bis heute unter schweren psychischen und körperlichen Folgen. Besonders betroffen sind Frauen und Kinder, die Entführung, Versklavung, sexualisierte Gewalt, Zwangskonversion oder militärische Rekrutierung erlebt haben. Auch Angehörige vermisster Personen leben seit Jahren in quälender Ungewissheit. Depressionen, Angststörungen, Suizidalität und komplexe Traumafolgen treten in dieser Bevölkerungsgruppe überdurchschnittlich häufig auf.

Prof. Dr. Dr. Jan Ilhan Kizilhan
Der IS ist nicht verschwunden
Hinzu kommt, dass die Ideologie und die Netzwerke des IS nicht verschwunden sind. Sie bestehen in Teilen des Irak und Syriens, in Lagern in Nordostsyrien sowie in digitalen und transnationalen Netzwerken fort.
Der Anschlag im Umfeld des Christopher Street Day in Berlin am 25. Juli 2026, bei dem eine Frau getötet und 31 Menschen verletzt wurden, hat erneut gezeigt, dass islamistischer Terror auch in Europa eine gegenwärtige Bedrohung darstellt. Nach dem bisherigen Ermittlungsstand deuten ein mutmaßliches Bekennervideo, die darin enthaltene Treuebekundung zum IS und weitere Erkenntnisse auf einen Bezug zum IS hin. Die abschließende rechtliche Bewertung bleibt den zuständigen Ermittlungsbehörden vorbehalten.
Das GeDiv spricht den Angehörigen der getöteten Frau sowie allen Verletzten und Betroffenen sein tiefes Mitgefühl aus. Zugleich warnt das Institut davor, die Tat für pauschale Zuschreibungen gegenüber muslimischen oder migrantischen Bevölkerungsgruppen zu instrumentalisieren. Notwendig sind vielmehr zielgerichtete Prävention, politische Bildung, psychosoziale Angebote und professionelle Deradikalisierungsarbeit.
Strafrechtliche Aufarbeitung bleibt unvollständig
Eine weitere zentrale Herausforderung bleibt die strafrechtliche Aufarbeitung. Die bisherige Verfolgung mutmaßlicher Mitglieder des IS im Irak erfolgt überwiegend nach den Antiterrorgesetzen. Die konkreten Verbrechen an den Opfern, darunter Mord, Versklavung, sexualisierte Gewalt, Folter, Zwangskonversion, Verschleppung von Kindern und die gezielte Zerstörung einer religiösen Gemeinschaft, werden dadurch in vielen Verfahren nicht als Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen erfasst.
Deutsche und andere europäische Gerichte haben dagegen inzwischen mehrere Mitglieder des IS ausdrücklich wegen Völkermords, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen verurteilt. Die Anerkennung des Genozids muss deshalb mit einer konsequenten rechtlichen Aufarbeitung und mit praktischem Schutz für die Überlebenden verbunden werden.
Auch Deutschland trägt eine besondere Verantwortung. Aus Sicht des GeDiv ist es widersprüchlich, den Völkermord anzuerkennen und zugleich besonders schutzbedürftige Angehörige dieser Gemeinschaft in ein Umfeld zurückzuführen, in dem Sicherheit, Versorgung und eine Rückkehr in Würde nicht gewährleistet sind. Anerkennung ohne konkrete Konsequenzen bleibt unvollständig.
Das GeDiv fordert daher:
1. Sicherheit und Wiederaufbau in Sindschar
Die Regierungen in Bagdad und Erbil müssen gemeinsam mit der lokalen Bevölkerung ein verlässliches und abgestimmtes System für Verwaltung und Sicherheit etablieren. Der Wiederaufbau von Wohnraum, Schulen, Gesundheitseinrichtungen, Straßen sowie der Wasser- und Stromversorgung muss konsequent vorangetrieben werden. Ebenso notwendig ist eine umfassende Räumung von Minen und explosiven Kriegsresten.

2. Eine sichere, freiwillige und würdevolle Rückkehr
Rückkehr darf weder politisch erzwungen noch durch die Schließung von Lagern oder den Entzug humanitärer Unterstützung herbeigeführt werden. Sie muss freiwillig erfolgen und an überprüfbare Bedingungen wie Sicherheit, Wohnraum, Versorgung, Bildung und wirtschaftliche Perspektiven gebunden sein.
3. Langfristige Finanzierung psychosozialer und medizinischer Versorgung
Internationale Geber müssen dauerhafte und institutionell abgesicherte Mittel für die psychotherapeutische, psychosoziale und medizinische Versorgung der Überlebenden bereitstellen. Kurzfristige Projektförderungen reichen angesichts der komplexen und transgenerationalen Folgen des Genozids nicht aus. Die Angebote müssen kultursensibel, muttersprachlich, gemeindenah und wissenschaftlich fundiert sein.

4. Wirksamer Minderheitenschutz und politische Teilhabe
Die bereits bestehenden verfassungsrechtlichen Garantien für Religionsfreiheit und Minderheitenrechte müssen gesetzlich konkretisiert und praktisch umgesetzt werden. Ezidinnen und Eziden benötigen einen wirksamen Schutz vor Diskriminierung, eine angemessene politische Repräsentation sowie gesicherte Rechte in den Bereichen Bildung, Religion, Kultur und gesellschaftliche Teilhabe.
5. Stärkung ezidischer Institutionen und Selbstorganisation
Ezidische Einrichtungen in den Bereichen Bildung, Kultur, Religion, psychosoziale Versorgung und kommunale Selbstorganisation müssen gestärkt werden. Entscheidungen über den Wiederaufbau und die Zukunft Sindschars dürfen nicht ohne die betroffene Bevölkerung getroffen werden. Der Erhalt von Sprache, Ritualen, religiösem Wissen und kollektiver Identität muss Bestandteil aller Wiederaufbauprogramme sein.
6. Suche nach Vermissten, Identifizierung der Toten und umfassende Strafverfolgung
Die Suche nach den rund 2.600 vermissten Menschen muss intensiviert werden. Massengräber müssen fachgerecht untersucht, die sterblichen Überreste genetisch identifiziert und den Familien würdevoll übergeben werden. Gleichzeitig muss der Irak die rechtlichen Voraussetzungen schaffen, damit die Verbrechen des IS ausdrücklich als Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verfolgt werden können.
7. Schutz vor Abschiebungen in ein weiterhin unsicheres Umfeld
Deutschland muss bei allen aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen die besondere Verfolgungs- und Traumatisierungsgeschichte der Ezidinnen und Eziden berücksichtigen. Überlebende des Genozids, Angehörige vermisster Personen und andere besonders schutzbedürftige Menschen dürfen nicht abgeschoben werden, solange eine sichere und würdevolle Rückkehr nicht gewährleistet ist. Das GeDiv fordert deshalb eine verlässliche humanitäre Bleiberechtsregelung für gefährdete ezidische Geflüchtete.
8. Prävention von Radikalisierung und Unterstützung gefährdeter Kinder und Familien
Für Kinder und Familien in den Lagern Nordostsyriens sowie für radikalisierungsgefährdete Personen in Europa braucht es Bildungsangebote, psychologische Betreuung, soziale Perspektiven und wissenschaftlich evaluierte Ausstiegsprogramme und Deradikalisierungsangebote. Vernachlässigung, Perspektivlosigkeit und fehlende Bildung können den Nährboden für eine neue Generation extremistischer Gewalt schaffen.

Heilung als Voraussetzung für Zukunft
Psychologische und soziale Heilung sind keine nachgelagerten Aufgaben, sondern wesentliche Voraussetzungen für Sicherheit, Wiederaufbau und gesellschaftliche Entwicklung. Ohne die Stabilisierung der Überlebenden, ohne Gerechtigkeit und ohne eine verlässliche Zukunftsperspektive kann sich die ezidische Gemeinschaft nicht nachhaltig regenerieren.
Wenn eine jahrtausendealte Gemeinschaft verschwindet, verliert nicht nur der Irak. Die gesamte Menschheit verliert einen unersetzlichen Teil ihrer kulturellen und religiösen Vielfalt.
Der Schutz der Ezidinnen und Eziden ist deshalb ein Maßstab dafür, ob das Versprechen „Nie wieder“ mehr ist als ein Wort.

GeDiv | Gesundheits- und Diversitätsforschungsinstitut e. V.
Weiterführender Beitrag: Wiederaufbau und psychosoziale Versorgung in Sindschar
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